KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälte für Niedersachsen erfolgreich bei Klimaklage

KOPP-ASSENMACHER Rechtsanwälte beendet Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Niedersachsen mit Vergleich.

Das Land Niedersachsen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich hinsichtlich der von der Deutschen Umwelthilfe erhobenen Klage gegen die Niedersächsische Klimaschutzstrategie auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Die DUH hatte am 4.4.2022 vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eine Leistungsklage gegen das Land erhoben und bemängelt, dass in der Klimaschutzstrategie des Landes Niedersachsen keine Prognosen enthalten sind, die Aufschluss darüber geben, ob die in ihr enthaltenden Maßnahmen ausreichend sind, um die Klimaschutzziele des Niedersächsischen Klimagesetzes zu erreichen. Kopp-Assenmacher Rechtsanwälte vertrat das Land Niedersachsen in diesem Verfahren. 

Das Verfahren endete nun mit einem außergerichtlichen Vergleich und der Rücknahme der Klage durch die DUH. Die Einigung war möglich geworden, weil die niedersächsische Landesregierung zwischenzeitlich eine Novelle des niedersächsischen Klimagesetzes auf den Weg gebracht hatte. 

Kernpunkte der Novelle sind Änderungen und Konkretisierungen der niedersächsischen Klimaschutzstrategie, eine Verschärfung der im Klimagesetz festgelegten Klimaziele sowie der Einrichtung eines unabhängigen Klimarats, der zukünftig jährlich die Fortschritte bei der Erreichung der Klimaziele überprüfen und außerdem Monitoringaufgaben bei der Planung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen übernehmen soll.